Schwerpunktthema: Wie wir arbeiten Soziale Mindestsicherung: Landbevölkerung seltener auf Unterstützung angewiesen
Die Menschen auf dem Land sind seltener auf soziale Mindestsicherung, zum Beispiel Bürgergeld, angewiesen. Annähernd gleich sind die Werte in Ost- und Westdeutschland.
Etwa 6,6 Millionen Menschen in Deutschland bekommen Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Das sind 7,9 Prozent der Bevölkerung.
Dazu gehören folgende Leistungen:
- Arbeitslosengeld II (ab 2023 Bürgergeld)
- Sozialgeld (ab 2023 Bürgergeld)
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Anmerkung: | Umfasst Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz |
Datenbasis: | Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik, Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder |
Geometrische Grundlage: | VG250 (Kreise), 31.12.2021 © GeoBasis-DE/BKG |
Bearbeitung: | T. Pirsig, A. Porschke (BBSR) |
Open Data: | Download im .xlsx-Format (Alle Daten & Indikatoren) Weitere Downloads finden Sie in unserem Download-Bereich Name des Tabellenblatts: Deutschlandatlas_KRS1221 Indikatorname: sozsich |
Etwa 6,6 Millionen Menschen in Deutschland bekommen Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Das sind 7,9 Prozent der Bevölkerung. Die größte Gruppe darunter sind Menschen, die Arbeitslosengeld II (ab 2023 Bürgergeld) bekommen.
Geringer Anteil in ländlichen Regionen
Bayern und Baden-Württemberg haben dabei die geringste Quote (4,2 beziehungsweise 5,0 Prozent). Nordrhein-Westfalen ist das Flächenland, in dem die meisten Menschen soziale Mindestsicherung bekommen (10,5 Prozent). An der Spitze finden sich jedoch die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen (12,7 bis 17,0 Prozent). Einige Städte im Ruhrgebiet kommen auf mehr als 16 Prozent. Generell ist der Anteil in kreisfreien Städten höher. Er liegt im Durchschnitt bei 11,9 Prozent. Landkreise kommen hingegen auf durchschnittlich 6,0 Prozent.
Keine Unterschiede zwischen Ost und West
Große Unterschiede zwischen Ost und West sind hingegen nicht erkennbar: Die westdeutschen Bundesländer haben einen Anteil von 7,7 Prozent, während die ostdeutschen Länder (ohne Berlin) auf 7,3 Prozent kommen.
Die einzelnen Leistungen der sozialen Mindestsicherung wiesen im Jahr 2021 die nachfolgende Anzahl an Beziehenden auf:
- Arbeitslosengeld II: 3,6 Millionen
- Sozialgeld: 1,4 Millionen
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen: 110.000
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 1,1 Millionen
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: 378.000
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Anmerkung: | Umfasst Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz |
Datenbasis: | Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik, Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder |
Geometrische Grundlage: | VG250 (Kreise), 31.12.2021 © GeoBasis-DE/BKG |
Bearbeitung: | T. Pirsig, A. Porschke (BBSR) |
Open Data: | Download im .xlsx-Format (Alle Daten & Indikatoren) Weitere Downloads finden Sie in unserem Download-Bereich Name des Tabellenblatts: Deutschlandatlas_KRS1221 Indikatorname: sozsich |