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Landbevölkerung seltener auf soziale Mindestsicherung angewiesen

Die Menschen auf dem Land sind seltener auf Mindestsicherungsleistungen wie das Bürgergeld angewiesen. Die Werte in Ost- und Westdeutschland liegen dagegen eng beieinander.

Etwa 7,3 Millionen Menschen in Deutschland bekommen Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Das sind 8,7 Prozent der Bevölkerung. Die größte Gruppe darunter sind Menschen, die Bürgergeld bekommen.

Dazu gehören folgende Leistungen:

  • Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Geringer Anteil von Empfängerinnen und Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen in ländlichen Regionen

Bayern und Baden-Württemberg haben dabei die geringste Quote (5,2 beziehungsweise 6,0 Prozent). Nordrhein-Westfalen ist das Flächenland, in dem die meisten Menschen soziale Mindestsicherung bekommen (11,0 Prozent). An der Spitze finden sich jedoch die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen (13,6 bis 17,0 Prozent). Einige Städte (z. B. im Ruhrgebiet) kommen auf mehr als 17 Prozent. Generell ist der Anteil in kreisfreien Städten höher. Er liegt im Durchschnitt bei 12,4 Prozent. Landkreise kommen hingegen auf durchschnittlich 7,0 Prozent.


Textgrafik


Keine Unterschiede bei der Mindestsicherung zwischen Ost und West, aber zwischen Nord und Süd

Unterschiede zwischen Ost und West sind gering: Die westdeutschen Bundesländer haben einen Anteil der Menschen in sozialer Mindestsicherung von 8,4 Prozent, während die ostdeutschen Länder (ohne Berlin) auf 8,0 Prozent kommen. Der Süden Deutschlands weist u. a. mit Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen die niedrigsten Anteile auf.

Die einzelnen Leistungen der sozialen Mindestsicherung wiesen im Jahr 2024 die nachfolgende Anzahl an Beziehenden auf:

  • Bürgergeld: 5,4 Millionen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen: 126.000
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 1,3 Millionen
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: 461.000


Allgemeine Informationen zur Karte: Soziale Mindestsicherung

Anmerkung:

Umfasst Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Datenbasis:

Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik, Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Geometrische Grundlage:

VG250 (Kreise), 31.12.2024 © GeoBasis-DE/BKG

Bearbeitung:

R. Berrisch, T. Pirsig (BBSR)

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