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12 Prozent der Kinder unter 15 Jahren leben in Bedarfsgemeinschaften

Bedarfsgemeinschaften sind Haushalte, in denen Bürgergeld bezogen wird. Die Karte zeigt die Werte für Landkreise und kreisfreie Städte.

Zu Bedarfsgemeinschaften zählen die engsten Familienmitglieder in einem Haushalt, die Bürgergeld erhalten. Es wird für sie gemeinsam berechnet. Dies geht in den meisten Fällen mit längerfristiger Arbeitslosigkeit oder sehr geringen Haushaltseinkommen einher. Das Bürgergeld ist eine Form der sozialen Mindestsicherung in Deutschland.

Auch Kinder zählen zur Bedarfsgemeinschaft. Im Jahr 2024 leben rund 1,5 Millionen Kinder unter 15 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft. Das sind 12,3 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren.

Bedarfsgemeinschaften in der sozialen Mindestsicherung

Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen in der Regel die engsten Familienmitglieder in einem Haushalt. Für sie wird das Bürgergeld gemeinsam berechnet. Siehe auch die Quote zur Arbeitslosigkeit. Das Bürgergeld ist eine Form der sozialen Mindestsicherung in Deutschland. Kinder zählen zu diesen Gemeinschaften, wenn ihr Bedarf nicht durch das für sie bestimmte Einkommen gedeckt wird, wie etwa über Kindergeld, Unterhalt oder den Kinderzuschlag sowie durch Vermögen.

12 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren leben in Bedarfsgemeinschaften

Im Jahr 2024 lebten in über einem Drittel der 3 Millionen bundesweiten Bedarfsgemeinschaften Kinder unter 15 Jahren, das sind rund 1,4 Millionen Kinder. Damit waren 12,3 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren abhängig von Sozialleistungen. Bei mehr als der Hälfte (56 Prozent) dieser Gemeinschaften war ein Elternteil alleinerziehend.

Bayern mit den geringsten Anteilen in Deutschland

Bei der Verteilung in Deutschland ist ein deutliches Nord-Süd-Gefälle erkennbar. Vor allem in Bayern leben wenige Kinder in Bedarfsgemeinschaften. Dort liegen viele Kreise unter 7 Prozent. Städtisch geprägte Kreise haben im Schnitt insgesamt höhere Werte als ländliche. Vor allem in westdeutschen kreisfreien Städten liegen sie mancherorts bei rund 34 Prozent und mehr. Kreisfreie Städte, in denen mehr als jedes vierte Kind von Bürgergeld abhängig ist, liegen überwiegend in Westdeutschland. Auch viele ländlich geprägte sowie strukturschwache Regionen zeigen hohe Anteile an Kindern in Bedarfsgemeinschaften. Beispiele sind:

  • weite Teile von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
  • sowie Hessen und Niedersachsen,
  • das Ruhrgebiet und das Saarland.


Allgemeine Informationen zur Karte: Kinder in Bedarfsgemeinschaften

Datenbasis:

Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) der Bundesagentur für Arbeit

Geometrische Grundlage:

VG250 (Kreise), 31.12.2024 © GeoBasis-DE/BKG

Bearbeitung:

J. Grohmann (BBSR)


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