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Steuereinnahmen in wirtschaftsstarken Regionen am höchsten

Die Höhe der Steuereinnahmen je Einwohnerin und Einwohner unterscheidet sich zwischen deutschen Gemeinden stark. Wirtschaftlich starke Kommunen nehmen hohe Steuern ein.

Die Hälfte der Einnahmen stammt aus Gewerbe- und Grundsteuer sowie Anteilen der Einkommens- und Umsatzsteuer. In den wirtschaftsstarken Regionen sind die Einnahmen mit durchschnittlich über 1.691 Euro pro Kopf am höchsten. Unter 851 Euro pro Kopf liegen die Steuereinnahmen in einem Fünftel der einkommensschwächsten Gemeinden.

Hinweise zur Karte Steuereinnahmekraft

Wichtige Steuereinnahmen der Gemeinden sind

  • die Gewerbesteuer (abzüglich der Gewerbesteuerumlage),
  • die Grundsteuer sowie
  • Gemeindeanteile der Einkommens- und Umsatzsteuer.

Bei der Darstellung der Grund- und Gewerbesteuer werden nicht die tatsächlichen Hebesätze der Gemeinden verwendet, sondern es wird ein bundeseinheitlicher Durchschnittshebesatz genutzt. Dadurch bleibt die Steuerkraft in den Gemeinden vergleichbar.

In wirtschaftsstarken Kommunen doppelt so hohe Einnahmen wie in ländlichen Gemeinden

Besonders die wirtschaftsstarken Regionen in den folgenden Bundesländern haben hohe Steuereinnahmen:

  • Nordrhein-Westfalen,
  • Bayern,
  • Baden-Württemberg und
  • Hamburg.

Mit durchschnittlich über 1.691 Euro pro Kopf haben sie die höchsten Einnahmen. Weniger als 851 Euro pro Kopf nehmen viele ländliche Gemeinden von 

  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Brandenburg,
  • Thüringen,
  • Sachsen,
  • Rheinland-Pfalz und
  • Brandenburg (außer im Berliner Umland) ein. 
  • Einzelne Gemeinden liegen auch in ländlichen Regionen anderer Bundesländer.

Steuereinnahmen in Ostdeutschland im Vergleich stärker angestiegen

Von 2006 bis 2024 haben sich die Steuereinnahmen der Gemeinden insgesamt deutlich erhöht. In den ostdeutschen Bundesländern sind sie stärker gestiegen als in den westdeutschen, einschließlich Berlin. Die Steuereinnahmen machen rund die Hälfte der kommunalen Einnahmen aus. Sie bestimmen wesentlich über die Finanzierung der Kommunen bei:

  • Pflichtleistungen (insbesondere im Sozial- und Bildungsbereich),
  • Investitionen,
  • Dienstleistungen,
  • Freiwilligen Leistungen (zum Beispiel für Sportvereine, kulturelle Angebote und Wirtschaftsförderung).


Allgemeine Informationen zur Karte: Steuereinnahmekraft

Datenbasis:

Realsteuervergleich, Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Geometrische Grundlage:

VG250 (Gemeinden), 31.12.2024 © GeoBasis-DE/BKG

Bearbeitung:

T. Osigus (Thünen-Institut)


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