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Erreichbarkeit von Bus- und Bahnhaltestellen regional sehr unterschiedlich

Wie gut regelmäßig bediente Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs erreichbar sind, variiert in den Regionen und Bundesländern stark. Ausschlaggebend hierfür sind die fußläufige Entfernung zur Haltestelle sowie das Angebot an Fahrtenmöglichkeiten.

Der Öffentliche Verkehr (ÖV) ist von zentraler Bedeutung, um die Mobilität aller Menschen sicherzustellen. Insbesondere für Personengruppen, die nicht mit dem Auto fahren, ist das vorhandene Angebot des ÖV Voraussetzung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zur Versorgung und für die Chancengleichheit (etwa das Erreichen von Bildungseinrichtungen und Arbeitsplätzen).
Bundesweit wohnen 90 Prozent der Bevölkerung

  • im Umkreis von 600 Metern um eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs mit mindestens 20 Abfahrten pro Werktag oder
  • im Umkreis von 1.200 Metern um einen Bahnhof mit 20 Abfahrten und mehr pro Werktag.

In wenig besiedelten Regionen sind die nächste Haltestelle oder der Bahnhof schlechter, manchmal auch gar nicht in einer zumutbaren Entfernung zu Fuß erreichbar. Die Haltestellen sind dort weiter entfernt als in Gegenden, in denen viele Menschen wohnen.

Haltestelle in 600 Metern Entfernung gilt als zumutbar

Als komfortabler Zugang zum ÖV wird die fußläufige Erreichbarkeit einer Haltestelle mit einem Mindestangebot an Fahrtmöglichkeiten im Verlauf eines Tages betrachtet. In den „Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs“ werden Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche in Abhängigkeit von Siedlungsstruktur und der jeweiligen Qualität des ÖV-Angebots zwischen 300 Metern und 1.200 Metern genannt. Ein Radius von 600 Metern entspricht dabei einem 8- bis 10-minütigen Fußweg, der zur Erreichung einer Bushaltestelle noch als zumutbar gilt. Für das Erreichen einer Haltestelle mit einem höherwertigen ÖV-Angebot werden dagegen auch noch weitere Distanzen in Kauf genommen. Bundesweite Mindeststandards, die auf nationaler Ebene, aber differenziert für verschiedene Raumkategorien, Qualitätskriterien auch für die Bedienungshäufigkeit im ÖV definieren, liegen derzeit noch nicht vor. Die Frage des Schwellenwertes hinsichtlich der Bedienungshäufigkeit hat jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Auswahl der zu berücksichtigenden Haltestellen und damit auf die Bewertung des bequemen Zugangs zu Haltestellen anhand eines Indikators.

Berücksichtigt man jede Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs unabhängig von der Anzahl der dort angebotenen Abfahrten, so können 2025 rund 97 Prozent der Bevölkerung eine dieser rund 246.000 Haltestellen innerhalb der oben genannten Radien erreichen. Die rund 203.000 Haltestellen mit mindestens 10 Abfahrten an einem Werktag sind von 93,8 Prozent der Bevölkerung zu erreichen, die 171.000 Haltestellen mit mindestens 20 Abfahrten werden noch von rund 93 Prozent der Bevölkerung erreicht, die 150.000 Haltestellen mit mindestens 28 Abfahrten immer noch von knapp 91 Prozent.

Für den vorliegenden Indikator wurde ein Schwellenwert von 20 werktäglichen Abfahrten zugrunde gelegt, um so ein Mindestangebot von einer Fahrt je Stunde und Fahrtrichtung während der Hauptverkehrszeit von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr abzubilden.

Auf der Karte wird abgebildet, wie groß der Anteil der Bevölkerung ist, der innerhalb eines 600-Meter-Radius um eine Haltestelle des ÖV mit mindestens 20 Abfahrten pro Werktag oder innerhalb eines Radius von 1.200 Metern um einen Bahnhof mit S-Bahn-, Regionalbahn- oder Fernbahnverkehr mit derselben Bedienungshäufigkeit lebt. Im Jahr 2025 lag dieser bundesweit bei rund 93 Prozent.


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Haltestellen in dünn besiedelten Regionen schlechter erreichbar

In den einzelnen Regionen gibt es stärkere Abweichungen vom Bundesdurchschnitt. Insbesondere die ländlichen, dünner besiedelten Regionen Bayerns, Niedersachsens, Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs weisen deutlich niedrigere Werte auf. In diesen Bundesländern liegt daher auch der Anteil insgesamt mit weniger als 90 Prozent am niedrigsten. Dagegen ist der Anteil der Bevölkerung, der über einen komfortablen Zugang zu Haltestellen und damit zu öffentlichen Verkehrsangeboten verfügt, in vielen Bundesländern mit über 95 Prozent sehr hoch. Dies ist beispielsweise in Baden-Württemberg, Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz der Fall. In den drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist die Erreichbarkeit für annähernd 100 Prozent der Bevölkerung gewährleistet.


Allgemeine Informationen zur Karte: Erreichbarkeit des Öffentlichen Verkehrs (Haltestellen)

Datenbasis:

Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Points of Interest Open – Haltestellen © BKG (2026) Datenstand: 08/25; Haushalte Einwohner Bund © BKG (2026) Datenstand: 01/24; Verwaltungsgebiete (VG25) © BKG (2026) Datenstand: 12/24

Geometrische Grundlage:

VG250 (Gemeindeverbände), 31.12.2024 © GeoBasis-DE/BKG

Bearbeitung:

T. Pütz, F. Rödding (BBSR)


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